Präambel

Um die Akzeptanz der schwulen Fetischszene in Hessen und darüber hinaus zu verbessern, haben sich die Mitglieder des FLC Frankfurter Leder Club e.V. (nachfolgend FLC genannt) entschlossen,den MR. FETISH HESSEN (nachfolgend auch MFH genannt) zu wählen. In seiner Funktion als MFH wird der Titelträger die hessische Fetischszene sowie den FLC nach innen und außen repräsentieren.

§ 1 Marke

Der Titel MR. FETISH HESSEN ist eine eingetragene Marke des FLC. Der Titel wird im Rahmen der LEATHER ODYSSEY® oder einer gleichwertigen Veranstaltung vergeben.

§ 2 Teilnahmebedingungen
  1. An der Wahl zum MFH kann jeder Mann teilnehmen, der sich der hessischen schwulen Fetischszene zugehörig fühlt, den FLC-Dresscode unterstützt und der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Er muss seinen Wohnsitz in Hessen oder in unmittelbarer Nähe haben. Um an der Wahl teilzunehmen, muss der Bewerber die folgenden Unterlagen einreichen:
    • das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular.
    • ein Foto im Fetischoutfit zur Veröffentlichung (Webseiten, Presse, Social-Media-Kanälen etc.)
    • eine kurze Selbstdarstellung.
  2. Der Bewerber wird ein Vorgespräch mit dem Veranstalter haben. Falls möglich, sollte er sich auf dem offenen Clubabend des FLC vorstellen. Ob ein Bewerber als Kandidat akzeptiert wird, entscheidet alleine der Vorstand des FLC.
  3. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine erneute Kandidatur in den Folgejahren ist für zuvor unterlegene Kandidaten möglich, darf aber nur einmal erfolgen.
  4. Die Bewerbungsunterlagen müssen mindestens vier Wochen vor der Wahl beim Vorstand des FLC eingegangen sein. Über Bewerbungen, die nach diesem Termin eingehen, entscheidet einzig der Vorstand des FLC.
  5. Der Kandidat überträgt dem Vorstand des FLC alle Rechte an den Bild-u.Tonaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltung im Auftrag des Vorstands des FLC gemacht werden. Der Vorstand des FLC ist berechtigt, diese Bild-u.Tonaufnahmen zu veröffentlichen, sofern diese dazu dienen, die Veranstaltung sowie den neuen Titelträger angemessen zu präsentieren. Die Bild-u.Tonaufnahmen bleiben Eigentum des Vorstands des FLC. Der Kandidat verzichtet ausdrücklich auf die Rechte an diesen Bild-u.Tonaufnahmen.
  6. Vor der Wahl unterzeichnet der Kandidat einen Vertrag, in dem er sich insbesondere auf die Einhaltung der hier beschriebenen Regularien verpflichtet.
  7. Jeder Kandidat kann im Vorfeld der Wahl Werbung für sich machen, sobald der zuvor genannte Vertrag unterschrieben ist. Dabei muss die Darstellung der eigenen Person und Eigenschaften dieser im Vordergrund stehen. Aussagen zu anderen Personen, insbesondere weiterer Kandidaten, dürfen nicht den Anschein von Diffamierung oder Verunglimpfung erwecken. Dies kann kurzfristig zum Ausschluss von der Wahl durch den Vorstand des FLC führen.
§ 3 Wahlablauf

Am Vorabend der Wahl finden eine kurze Vorstellung der Kandidaten und die Vergabe der Startnummern statt.
Am Wahlabend muss sich der Bewerber auf der Bühne dem Publikum präsentieren. Dabei hat er neben der Vorstellung seiner Person die Möglichkeit, ein Statement zu einem von ihm gewählten Thema abzugeben, sich einer Befragung durch den Moderator zu stellen (Interview) oder ein kurzes Bühnenprogramm zu präsentieren.

Die Wahl findet an einem Wochenende (Freitag – Sonntag) statt. Die Kandidaten müssen am Freitag und Samstag anwesend sein. Für den Gewinner besteht Anwesenheitspflicht beim Abschiedsbrunch am Sonntag.

§ 4 Abstimmung

Die Wahl wird ausschließlich vom Publikum vorgenommen. Dazu erhält jeder Besucher am Eintritt eine Abstimmungsmarke, die während des Wahlvorgangs in einen für jeden Kandidaten aufgestellten Behälter zu werfen ist. Sollte es zu einer Stimmengleichheit kommen, entscheidet eine Stichfrage.

§ 5 Titel

Der Gewinner trägt den Titel MR. FETISH HESSEN plus die jeweilige Jahreszahl. Er erhält für die Dauer seiner Amtszeit eine Schärpe in den hessischen Landesfarben, die er im nächsten Jahr an seinen Nachfolger übergibt. Die Schärpe trägt die Aufschrift

MR. FETISH HESSEN + die jeweilige Jahreszahl

Die Schärpe bleibt Eigentum des FLC.

§ 6 Rechte und Pflichten des Titelträgers

Der amtierende MFH

  • ist im Rahmen seiner Möglichkeiten gehalten, den FLC bei allen offiziellen Anlässen zu repräsentieren.
  • ist berechtigt, als Repräsentant der hessischen schwulen Fetischszene an der Wahl zum International Mr. Leather in Chicago teilzunehmen. Die Kosten für die Teilnahme sind vom Titelträger zu tragen.
  • kann sich in Abstimmung mit dem FLC Sponsoren suchen.
  • ist für die Dauer seiner Amtszeit Ehrenmitglied des FLC (sofern er nicht bereits Mitglied ist). Eine Umwandlung in eine Vollmitgliedschaft ist am Ende der Amtszeit auf Antrag möglich.
  • erhält vom FLC auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Belege die Erstattung von Auslagen für Reise- und Übernachtungskosten, die für Repräsentationszwecke anfallen. Der Betrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  • erhält die Email-Adresse mfh<Jahr>@flc-frankfurt.de sowie auf Wunsch 500 Autogrammkarten.
§ 7 Teilnahme an weiteren Wettbewerben

Grundsätzlich ist die Teilnahme an der Wahl zum MR FETISH GERMANY erwünscht und den bis zu 4 Vorgängern des amtierenden MFH vorbehalten, wenn diese nicht schon kandidiert haben. Damit soll erreicht werden, dass sich der amtierende MFH auf sein aktuelles Amt konzentrieren kann. Abweichungen von dieser Regelung sind in Absprache mit dem FLC (Vorstand und/oder interner Clubabend) möglich.

§ 8 Ende der Amtszeit

Die Amtszeit endet

  1. nach 12 Monaten oder mit der Wahl eines Nachfolgers. In Absprache zwischen dem Vorstand des FLC und dem amtierenden Titelträger kann die Amtszeit verlängert werden.
  2. durch Amtsniederlegung
    Der Rücktritt ist dem Vorstand des FLC schriftlich mitzuteilen. Die Schärpe ist unverzüglich an den FLC zu übergeben.
  3. durch Aberkennung des Titels durch den FLC
    Verhält sich ein Titelträger so, dass er das Ansehen des FLC oder der Community schädigt, kann der FLC den Titel aberkennen. Für die Aberkennung ist eine Befragung der stimmberechtigten Mitglieder per E-Mail erforderlich. Die Mitglieder müssen ihre Stimme innerhalb von 14 Tagen abgeben. Die Aberkennung erfolgt mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Titelträger kann innerhalb von sieben Tagen eine schriftliche Stellungnahme an den FLC schicken. Gibt er keine schriftliche Erklärung ab, hat dies keine aufschiebende Wirkung auf das Aberkennungsverfahren. Ist das Aberkennungsverfahren erfolgreich, ist die Schärpe unverzüglich an den FLC zurück zu geben. Ob bei einer Amtsniederlegung oder bei einer Aberkennung des Titels der Zweitplatzierte nachrückt oder ob der Titel bis zur Neuwahl ruht, entscheidet der Vorstand des FLC mit der einfachen Mehrheit.
  4. durch den Tod des Titelträgers
    Stirbt der Titelträger während seiner Amtszeit, ruht der Titel bis zur regulären Neuwahl.
§ 9 Marketing, Sponsoring und Pressearbeit

Diese Aufgaben verbleiben beim Vorstand des FLC. Er erstellt bei bedarf einen Marketingplan und ein Budget zur Vorlage bei der Mitgliederversammlung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Über Änderungen dieser Regularien entscheiden die Mitglieder des FLC bei einem internen Clubabend oder einer Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit.